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2022-09-10

Fortsetzung:Parkberechtigung

Beitrag vom 05.04.2021

Köln - mit Beschluss des Personalrates vom heutigen Donnerstag (1. April) wurden die von der Behördenleitung eingereichten Änderungen abgelehnt. Eine Kombination der Parkberechtigung mit dem Jobticket für alle Beschäftigten auf den Parkflächen der Liegenschaften des PP Köln wird es in dieser Form nicht geben!

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FLINK hatte sich im Vorfeld bereits mit anderen Behörden in Verbindung gesetzt: Eine Parkraumbewirtschaftung ist landesweit vorgeschrieben - da wird auch Köln an einer grundsätzlichen Bewirtschaftungsmethode nicht herumkommen.

Auch bei anderen NRW-Behörden sind Parkgebühren für die Parkplatznutzung zu leisten. Dabei variiert deren Höhe erheblich. Eine Verknüpfung mit dem Jobticket ist jedoch die Ausnahme. Viele Behörden bieten für die kostenpflichtige Nutzung aber auch einen individuell zugeordneten Stellplatz an.

Über Sinn und Unsinn der Jobticketverknüpfung ist schon viel diskutiert worden.

Für diejenigen Kollegen*innen, die arbeitstäglich ein Jobticket nutzen, wäre das sogenannte Landesticket (wie in Hessen) eine perfekte Lösung.
Aktuell treten Vertreter von FLINK sowie Kollegen*innen anderer Polizeibehörden bei der anstehenden Wahl zum Polizei-Hauptpersonalrat mit einer eigenen landesweiten Liste (Freie Liste Polizei NRW - FLPol NRW) an, um zukünftig auch auf Landesebene solche drängenden Themen zu initiieren.

An dieser Stelle wiederholen wir uns gern:
Wir wollen auch weiterhin keine Neid- oder Konkurrenzdiskussion zwischen Tages- und Schichtdienstlern und werden ein Ausspielen der unterschiedlichen Gruppen nicht zulassen!

Aktuell wird das Thema der Parkberechtigung enorm für den Wahlkampf der anstehenden Personalratswahlen verwendet.
FLINK beteiligt sich nicht an dieser Wahlkampfpolemik, sondern setzt ausschließlich auf knallharte Personalratsarbeit.

Wir als FLINK bleiben offen und ehrlich:
Wir kämpfen dafür, dass die Kollegen*innen in den operativen und schichtgeführten Dienststellen weiterhin Parkmöglichkeiten nutzen können, ohne Abnahme eines Jobtickets.
Ob die derzeitigen gesetzlichen Regelungen jedoch diese bisher angewandte Praxis weiterhin als Ausnahme zulässt, wird auf Antrag des Personalrates durch einen beauftragten Fachanwalt geprüft.
Sollte die bestehende Rechtslage diese Ausnahmen nicht mehr zulassen, kämpfen wir für Lösungen (z. B. Landesticket, reine Bewirtschaftungsgebühren in Verbindung mit individueller Stellplatzzuweisung etc.), die für alle Angehörigen des PP Köln die geringmöglichste Belastung darstellen.

Als FLINK werden wir daher versprechen, dass wir uns selbstverständlich für die beste Variante für unsere Kolleginnen und Kollegen einsetzen werden - aber dabei bleiben wir realistisch.
BLAUEN Dunst machen wir Euch nicht vor: Schließlich sind für nicht GRÜN hinter den Ohren; aber ROT sehen muss man auch nicht!

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